Eine „Holding“ zum Steuern sparen? –

Die doppelstöckige Kapitalgesellschaftsstruktur im Fokus

 

Lohnt sich eine Holding?

Weniger Steuern zahlen und dadurch das Wachstum seines Unternehmens beschleunigen - wer möchte das nicht? Auf der Suche nach einer Lösung trifft man schnell auf den Begriff der „Holding“, wobei in der Regel eine „doppelstöckige Kapitalgesellschaftsstruktur“ gemeint ist. Im Internet kursieren nicht wenige Persönlichkeiten, die eine solche Holdingstruktur als das einzig Wahre anpreisen. Doch Vorsicht! Die Frage, ob sich eine Holding lohnt, kann selbst durch einen Steuerberater nicht pauschal beantwortet werden. Stattdessen bedarf es einer intensiven Auseinandersetzung mit der Ausgangssituation des Mandanten, seinen Zielen, Nachfolgeplänen sowie umfangreiche Expertise im Bereich der Steuergestaltung. Bevor eine Umgestaltung zur doppelstöckigen Kapitalgesellschaftsstruktur erfolgen kann, muss ein durchdachtes Konzept ausgearbeitet und ausführlich steuerlich geprüft werden. Nur so kann eine unerwartete Steuerentstehung vermieden und die zu erwartenden Auswirkungen für den Unternehmer vorhergesehen werden. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Möglichkeiten einer Holding vielfältig sind und sie bei richtiger Ausgestaltung tatsächlich für viele Unternehmer ein „Wachstumsbooster“ sein kann. 

 

Umstrukturierungsidee

Oft betreiben Unternehmer ihre Geschäfte in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Die daraus erzielten Gewinne versteuern sie mit ihrem persönlichen Steuersatz und reinvestieren diese anschließend wieder in den Unternehmen. Stattdessen könnte man im Zuge einer fundierten steuerlichen Umgestaltung die Unternehmen als GmbH´s unter einer Holding-GmbH platzieren. Auf diese Weise können die Gewinne der Tochtergesellschaften bei der Holding als „Spardose“ steuergünstig thesauriert und nach Bedarf als Darlehen weitergeleitet werden. 

 

Steuervorteile

Da die Holding aus Sicht der Gesamtsteuerbelastung, also nach Ausschüttung an die natürliche Person, in der Regel keinen Vorteil bietet, muss dieser noch vor Ausschüttung durch Reinvestition der Mehrliquidität generiert werden. Für Unternehmer, die ihre laufenden Gewinne kontinuierlich reinvestieren und damit ihr Unternehmenswachstum beschleunigen möchten, bietet die Holding somit einen erheblichen Liquiditätsvorteil (bis zu 17 %) im Vergleich zum Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft. Durch Reinvestition dieses Vorteils können im Laufe der Jahre deutlich höhere Gewinne erwirtschaftet werden. Sollte eine Veräußerung von Anteilen anstehen, wird der Liquiditätsvorteil zusätzlich um den Vorteil einer wesentlich günstigeren Gesamtsteuerbelastung erweitert. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns beträgt effektiv nur ca. 1,5 %. Dadurch ergibt sich ein Liquiditätsvorteil von bis zu 46 %. Selbst wenn die Veräußerungsgewinne der Holding-GmbH später an den Anteilseigner ausgeschüttet werden, ist die Gesamtsteuerbelastung deutlich reduziert und damit der Vorteil im Falle eines „Exits“ erheblich. 

 

Individuelle Beratung 

Abschließend kann festgehalten werden, dass es sich durchaus lohnen kann, seine Unternehmensstruktur zu hinterfragen und den Vorteil einer Umgestaltung zur doppelstöckigen Kapitalgesellschaftsstruktur anhand genauer Zahlen individuell zu berechnen. Damit kann unter gewissen Annahmen die Wirtschaftlichkeit einer Umgestaltung gut abgeschätzt werden. Angesichts der nicht unerheblichen Kosten, welche bei Umsetzung einer Gestaltung einhergehen, sollte der Aspekt der wirtschaftlichen Betrachtung neben allen steuerlichen Gedanken nicht außer Acht gelassen werden. Unabhängig davon, ob die Entscheidung am Ende für oder gegen eine Umstrukturierung getroffen wird, in jedem Falle stellen Unternehmer und Steuerberater durch die ausführliche Prüfung sicher, dass maximales Potential im Unternehmensverbund entfaltet wird. Falls Sie sich nun fragen, ob sich eine Holding für Ihr Unternehmen lohnt, kontaktieren Sie mich gerne für eine ganzheitliche Beratung. Auf Wunsch erläutere ich die individuellen Auswirkungen einer Umstrukturierung und berechne Ihren Vorteil, den Sie durch eine Holding auch nach vollständiger Ausschüttung aller Gewinne hätten. Überzeugt Sie dieser, arbeite ich Ihnen danach gerne ein rechtssicheres Konzept zur Umstrukturierung aus und begleite Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer eigenen Holding.

 

Johannes Dirmeier

Steuerberater, Master of Laws 

 

Höflarner Str. 12 

92421 Schwandorf 

 

Telefon: +49 177 3723405

E-Mail: johannes.dirmeier@dirmeier-steuerkanzlei.de

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