Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen -
Die Wahl der Rechtsform hat neben haftungsrechtlichen Aspekten auch erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerlast. Gerne stehe ich Ihnen bei dieser Entscheidung u.a. mit der Berechnung eines Steuerbelastungsvergleichs beratend zur Seite. Dabei analysiere ich für Ihre individuelle Situation gerne auch die Vorteilhaftigkeit einer Holdingstruktur.
Die einmal gewählte Unternehmensstruktur muss nicht für immer die beste Wahl sein. Gerne analysiere ich Ihre Struktur und arbeite bei Optimierungsbedarf nach Ihrer Freigabe eine entsprechende Gestaltung aus. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. D.h. neben der laufenden Steuerbelastung werden auch schenkungs- und erbschaftsteuerliche Folgewirkungen berücksichtigt. Die Strukturberatung umfasst insbesondere Umwandlungen, Übertragungen von Wirtschaftsgütern, Betriebsübertragungen sowie Vermögensumschichtungen zwischen Betriebs- und Privatvermögen.
Sie sind Mandant oder selbstständiger Steuerberater und möchten gerne eine Zweitmeinung bezüglich einer steuerlichen Gestaltung, dann stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Steuerrechtliche Sachverhalte prüfe ich für Sie und erstelle auf Wunsch ein steuerrechtliches Gutachten. Sofern Sie die Umsetzung eines Sachverhalts planen, der noch nicht rechtssicher geklärt ist, verfasse ich für Sie nach Ihrer Freigabe einen Antrag auf verbindliche Auskunft und stelle diesen bei dem hierfür zuständigen Finanzamt.
Eine frühzeitige Planung der Nachfolge ist essentiell, um spätere unerwünschte steuerliche Folgen zu vermeiden. Gerne ermittle ich Ihre derzeitige Ausgangssituation und zeige Ihnen dann individuelle Möglichkeiten zur steueroptimierten Nachfolge auf. Basierend auf Ihren Wünschen und Zielen arbeite ich Ihnen gerne ein steueroptimiertes Nachfolgekonzept aus.
Auch wenn Sie nicht vom Finanzamt aufgefordert werden, sind Sie möglicherweise zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung verpflichtet. Gerne nehme ich mich dieser an. Zudem berate ich Sie zu noch bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten nach einem Erbfall. Diese sind zwar nicht derart umfangreich wie bei einer frühzeitigen Nachfolgeplanung, aber dennoch von Bedeutung.
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