Für Steuerkanzleien
Gestaltung aus einer Hand.
Keine laufende Beratung. Ihre Mandanten bleiben Ihre Mandanten. Gestaltungsberatung ist haftungsintensiv – deshalb liegt jeder Fall vom Erstgespräch über die Umsetzung bis zur Abbildung in Ihrer Deklaration in einer Hand, für ausgewählte Kanzleien, in begrenzter Zahl.
Drei Fragen, die in jeder Deklarationskanzlei auf dem Tisch liegen
„Sollten wir nicht eine Holding gründen?“
Gehört von einem Bekannten oder einem selbsternannten Steuerexperten im Internet. Die Frage ist berechtigt – pauschal beantworten lässt sie sich nicht. Ob der Weg vom Einzelunternehmen oder der Personengesellschaft in GmbH und Holding trägt, entscheidet eine vertiefte Analyse der Ist-Situation und der Zukunftspläne, mit Blick auf Umwandlungssteuerrecht und Nachfolge zugleich.
„Gehört die Immobilie in die GmbH?“
Privatvermögen, vermögensverwaltende Gesellschaft, erweiterte Kürzung, Abschreibungsvolumen – eine Weichenstellung mit Wirkung über Jahrzehnte. Auch bestehende Strukturen bergen oft deutliches Optimierungspotenzial: Eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die nur Immobilien vermietet, zahlt nach Wandlung in eine GmbH erheblich weniger laufende Steuern.
„Wie übergebe ich das Unternehmen an die nächste Generation?“
Nachfolge ist Gestaltung über Jahre: Begünstigungen, Familiengesellschaft, Übertragungswege. Das ist kein Nebenprodukt der Jahresabschlusserstellung.
Wer den Mandanten zur Großkanzlei schickt, riskiert, ihn dort ganz zu verlieren. Wer die Frage aussitzt, verliert ihn später – an den Berater, der sie beantwortet. Wer sie selbst beantwortet, ohne Gestaltungsroutine, trägt das Haftungsrisiko allein.
Keine laufende Beratung – strukturell, nicht nur versprochen.
Die Dirmeier Steuerkanzlei hat keine Deklarationsabteilung, keine Buchführung und keine Kapazität für laufende Mandate – und will keine. Mandantenschutz ist deshalb kein Vertrauensvorschuss, sondern eine Beschreibung des Geschäftsmodells.
Was ich nicht mache
- Finanzbuchführung und Lohn
- Jahresabschlüsse
- Steuererklärungen
- Laufende Betreuung – weder für Ihre Mandanten noch für Dritte
- Aktive Ansprache Ihrer Mandanten
Was bei Ihnen bleibt
- Das Mandat – vor, während und nach der Gestaltung
- Die Weiterführung jeder neuen Struktur: Eröffnungsbilanzen, Erfassung neuer Gesellschaften, laufende Deklaration
- Die Mandantenbeziehung und jeder Termin, den Sie allein führen möchten
- Die Entscheidung, in welcher Rolle ich dem Mandanten gegenüber auftrete
Wer den Mandantenschutz dennoch schriftlich wünscht, bekommt ihn selbstverständlich auch so.

Was Ihre Kanzlei gewinnt
Fachabteilung ohne Fixkosten
Gestaltungsexpertise, abrufbar pro Fall – ohne Personal, ohne Einarbeitung, ohne Leerlauf.
Mandantenbindung
Der Mandant erhält die Gestaltungsberatung dort, wo er ohnehin betreut wird – ohne Wechsel, ohne zweite Kanzlei.
Die Struktur bleibt in Ihrem Haus
Eröffnungsbilanzen, neue Gesellschaften, laufende Deklaration – die Weiterführung jeder Gestaltung liegt bei Ihnen.
Kurze Wege
Ein Ansprechpartner, keine Konzernprozesse – möglich, weil die Zahl der Kooperationen bewusst begrenzt bleibt.
Ein Kopf, ein Verantwortlicher
Kein Junior-Team, keine Übergaben. Wer den Fall mit Ihnen bespricht, arbeitet ihn aus und begleitet die Umsetzung.
Gemeinsam oder im Hintergrund
Gemeinsamer Termin beim Mandanten oder fachliche Unterstützung Ihrer Kanzlei – Sie entscheiden.
Mit unserer Zusammenarbeit hebt sich Ihre Kanzlei von anderen ab.
Ihre Mandanten haben jederzeit Zugriff auf einen Steuerberater, der Umwandlung und Gestaltung täglich ausarbeitet – und der im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs prüft, ob und wo Optimierungspotenzial liegt. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie „nicht nötig“ lautet. Das ist das Gegenteil dessen, was Ihren Mandanten sonst begegnet: aufgedrängte Akquise vermeintlicher Online-Steuerexperten, die ohne Berufstitel fragwürdige Gestaltungen verkaufen. An eben diese geraten Mandanten unweigerlich, wenn die Frage in der eigenen Kanzlei unbeantwortet bleibt.
Vier Formen der Zusammenarbeit
Sie bestimmen die Tiefe – von der Second Opinion zu einem laufenden Fall bis zur vollständigen Gestaltung mit Umsetzung.
Second Opinion
Schriftliche Stellungnahme zu einer vorliegenden Gestaltung oder Rechtsfrage: Trägt sie, wo liegen die Risiken, was wäre besser.
Gestaltungskonzept
Ist-Analyse, Steuerbelastungsvergleich, Gestaltungsvorschlag mit Vor- und Nachteilen, Umsetzungsplan, Risikohinweise – als Gestaltungsmemo für Ihre Akte.
Umsetzungsbegleitung
Koordination mit Notar und Anwalt, Abstimmung mit dem Finanzamt, Antrag auf verbindliche Auskunft, Begleitung der Umsetzung. Übergabe an Ihre Kanzlei – mit Unterstützung bei Eröffnungsbilanzen, Erfassung der neuen Gesellschaften und den ersten Erklärungen der neuen Struktur.
Punktuelle Begleitung
Betriebsprüfung mit Gestaltungsfragen, Einspruchsverfahren, Antrag auf verbindliche Auskunft zu einer Einzelfrage, steuerliche Vertragsprüfung, Tax Due Diligence beim Unternehmenskauf Ihres Mandanten.
Jede Form beginnt mit einem Gespräch zwischen uns beiden – nicht mit einem Formular. Was der Mandant sieht und wann, legen wir vorher gemeinsam fest.
Ablauf eines Kollegenmandats
Fünf Phasen. Sie sehen jedes Ergebnis, bevor der Mandant es sieht.
Kennenlernen
Kostenloses Erstgespräch, per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wir klären, ob wir fachlich und persönlich zusammenpassen – Gestaltung lebt von Vertrauen in beide Richtungen. Deshalb arbeite ich mit ausgewählten Kanzleien, nicht mit jeder.
Rollen und Spielregeln
Wer tritt beim Mandanten auf, wie läuft die Kommunikation, wer rechnet ab. Der Mandantenschutz ergibt sich aus meiner Struktur; auf Wunsch halte ich ihn zusätzlich schriftlich fest.
Fallidentifikation
Gemeinsame Durchsicht nach typischen Gestaltungsanlässen. Kein Mindestvolumen, keine Erwartung an Mandantenzahl oder -größe.
Erstberatung und Angebot
Gespräch mit dem Mandanten – gemeinsam oder von Ihnen vorbereitet. Danach schriftliches Angebot mit transparenter Aufwandsschätzung.
Durchführung und Übergabe
Ausarbeitung, Abstimmung mit Ihnen, Umsetzung. Übergabememo für Ihre Akte – und bei der Abbildung der neuen Struktur in der Deklaration stehe ich Ihnen weiter zur Seite.
Niemand kennt Ihre Mandate besser als Sie als laufender Berater. Leistungsumfang, Empfehlungen und Arbeitsergebnisse werden vor jeder Präsentation beim Mandanten mit Ihnen abgestimmt.
Honorar, Haftung, Vertrag
Klare Regeln vor dem ersten Fall – damit im Fall nichts mehr zu klären ist.
Honorar
Transparente Aufwandsschätzung vor jedem Auftrag. Es entsteht kein Honorar, das nicht vorher benannt und ausdrücklich freigegeben wurde – von Ihnen oder Ihrem Mandanten.
Haftung
Eigene Berufshaftpflicht mit auf Gestaltungsmandate ausgelegter Deckung. Klare Abgrenzung: Gestaltungskonzept bei mir, Umsetzung in der Deklaration bei Ihnen – mit meiner Unterstützung.
Zwei Vertragswege
Direktmandat: Der Mandant beauftragt mich, Sie bleiben laufender Berater und sind eingebunden. Abrechnung an den Mandanten.
Unterauftrag: Sie beauftragen mich, nach außen tritt Ihre Kanzlei auf. Abrechnung an Sie. Die Einwilligung des Mandanten zur Datenweitergabe wird eingeholt. Dieser Weg wird überwiegend für kleinere Spezialfragen genutzt, die im täglichen Geschäft einer Steuerkanzlei aufkommen.Netzwerk und Vier-Augen-Prinzip
Wo Gesellschaftsrecht und Notariat gefragt sind, arbeite ich eng mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen – mit Ihren bevorzugten Ansprechpartnern oder mit Spezialisten aus meinem Netzwerk. Erfordert ein Fall ein Vier-Augen-Prinzip, steht mir ein Netzwerk von Steuerberatern und Anwälten unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht zur Seite.
Häufige Fragen
Sprechen Sie meine Mandanten direkt an?
Nein. Ich habe keine Deklarationsabteilung, keine Buchführung und keine Kapazität für laufende Mandate – und keine Absicht, das zu ändern. Der Mandantenschutz folgt aus der Struktur der Kanzlei. Wer ihn dennoch schriftlich wünscht, bekommt ihn auch so.
Wer rechnet gegenüber dem Mandanten ab?
Zwei Wege: Beim Direktmandat beauftragt mich der Mandant, Sie bleiben eingebunden, ich rechne an den Mandanten ab. Beim Unterauftrag beauftragen Sie mich, nach außen tritt Ihre Kanzlei auf, ich rechne an Sie ab – der übliche Weg für kleinere Spezialfragen aus dem Kanzleialltag. Welcher Weg passt, legen wir vor dem ersten Fall fest.
Was passiert nach der Gestaltung mit der neuen Struktur?
Sie bleibt in Ihrem Haus: Eröffnungsbilanzen, Erfassung der neuen Gesellschaften, laufende Deklaration – bei Ihnen, mit meiner Unterstützung. Sie erhalten ein Übergabememo für Ihre Akte.
Gibt es ein Mindestvolumen oder eine Mindestzahl an Fällen?
Nein. Weder an Mandantenzahl noch an Mandantengröße. Auch ein einzelner Fall im Jahr ist ein Fall.
Kann ich Sie nur für eine Second Opinion beauftragen?
Ja. Die Second Opinion zu einer vorliegenden Gestaltung oder Rechtsfrage ist eine eigene Leistungsform: schriftlich, mit klarer Aussage, ob die Gestaltung trägt, wo die Risiken liegen und was besser wäre.
Wie ist die Haftung geregelt?
Eigene Berufshaftpflicht mit auf Gestaltungsmandate ausgelegter Deckung. Die Abgrenzung ist klar: Das Gestaltungskonzept liegt bei mir, die Umsetzung in der Deklaration bei Ihnen – mit meiner Unterstützung.
Muss ich beim Mandanten mit Ihnen gemeinsam auftreten?
Sie entscheiden. Gemeinsamer Termin beim Mandanten oder fachliche Unterstützung Ihrer Kanzlei im Hintergrund – beides ist üblich. Was der Mandant sieht und wann, legen wir vorher gemeinsam fest.
Kostenloses Erstgespräch.
Kein Formular, ein Gespräch – per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn es passt, sprechen wir über den ersten Fall.
