Für Unternehmer
Gestaltung aus einer Hand.
Sie führen ein Unternehmen, kaufen oder verkaufen eines, besitzen Immobilien oder planen die Übergabe an die nächste Generation – und fragen sich, ob Ihre Struktur noch die richtige ist. Ich rechne das durch, sage Ihnen, was trägt und was nicht, und setze um, was sich lohnt. Ihr Steuerberater bleibt dabei Ihr Steuerberater.
Anlässe
Holdingstruktur schaffen
Vom Einzelunternehmen oder der Personengesellschaft in GmbH und Holding – steuerneutral, in der richtigen Reihenfolge, mit Blick auf Ausschüttung, Reinvestition und späteren Verkauf.
Nachfolge und Schenkung
Vorweggenommene Erbfolge, Begünstigungen für Betriebsvermögen, Familiengesellschaft. Nachfolge ist Gestaltung über Jahre – und sie gehört in jede Strukturentscheidung, die heute fällt.
Immobilieneinkünfte strukturieren
Privatvermögen, vermögensverwaltende Gesellschaft oder bestehende Struktur. Deutliches Optimierungspotenzial liegt bei Immobilien in einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, die nur vermietet: Durch Wandlung in eine GmbH sinkt die laufende Steuerbelastung erheblich.
Spezialfragen
Unter steuerliche Gestaltungsberatung fallen nicht nur Umwandlungen, sondern auch Wegzug, Betriebsaufspaltung, Verlustnutzung, die steuerliche Prüfung eines Vertrags, der morgen beim Notar liegt, oder die steuerliche Risikoprüfung beim Unternehmenskauf. Auch das sind Gestaltungsfragen, und sie bekommen dieselbe Sorgfalt.
Nicht jede Holding lohnt sich – aber sie lohnt sich für immer mehr Unternehmer.
Mit dem sinkenden Körperschaftsteuersatz wird die GmbH von Jahr zu Jahr günstiger, und die Holding wird für Unternehmer interessant, für die sie bisher keine Rolle spielte – auch für solche, die ihren Gewinn vollständig entnehmen. Ob sie für Sie trägt, entscheidet eine Analyse Ihrer Situation und Ihrer Pläne.
Was Gestaltung heißt – und was nicht.
Steuergestaltung ist kein Trick und kein Schlupfloch. Es sind die Wege, die der Gesetzgeber selbst vorgesehen hat: die Rechtsform, die zu Ihrem Unternehmen passt, die Struktur, die Ihr Vermögen zusammenhält, die Übertragung, die die nächste Generation nicht überfordert. Diese Wege halten, was sie versprechen – vor dem Finanzamt, in der Betriebsprüfung, über Jahrzehnte. Sie lassen einen ruhig schlafen.
Jeder dieser Wege hat auch Nachteile, und keiner ist für jeden der richtige. Genau darum geht es in der Beratung: Ihre Ausgangslage, Ihre Ziele und Ihr Vorhaben ansehen, prüfen, und dann eine klare Empfehlung geben – mit Vor- und Nachteilen, offen benannt.

Die GmbH wird günstiger.
Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt (§ 23 Abs. 1 KStG). Zugleich soll der Einkommensteuersatz für hohe Einkommen steigen.
- bis 202715 %
- 202814 %
- 202913 %
- 203012 %
- 203111 %
- ab 203210 %
Für Gewinne, die im Unternehmen bleiben, wird der Abstand zur Personengesellschaft damit größer als je zuvor – und auch bei vollständiger Ausschüttung wird die GmbH künftig vorn liegen.
Zum Fachbeitrag: Warum die doppelstöckige Struktur jetzt aktueller ist als je zuvor
Ablauf in vier Schritten
Erstgespräch
Kostenlos, per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wir klären, ob eine Gestaltung sich für Sie rechnet – und ob es persönlich passt, in beide Richtungen.
Ist-Analyse und Steuerbelastungsvergleich
Ihre heutige Struktur gegen die Alternativen, über die geplante Laufzeit, mit Ausschüttung, Reinvestition, Verkauf und Übertragung.
Gestaltungskonzept
Der Vorschlag mit Vor- und Nachteilen, Alternativen, Risiken und Umsetzungsplan – schriftlich, als Gestaltungsmemo für Ihre Akte und die Ihres Steuerberaters.
Umsetzung und Übergabe
Koordination mit Notar und Anwalt, bei Bedarf Antrag auf verbindliche Auskunft des Finanzamts (§ 89 Abs. 2 AO). Am Ende steht die fertige Struktur. Übergabe an Ihren Steuerberater heißt dabei nicht Abschied: Ich habe die spätere Abbildung in Buchführung und Erklärungen schon beim Konzept mitbedacht und unterstütze ihn bei der Umsetzung nach Bedarf gerne weiter.
Ihr Steuerberater bleibt Ihr Steuerberater. Ich übernehme die Gestaltung, die laufende Betreuung bleibt, wo sie ist – und was die neue Struktur dort an Eröffnungsbilanzen, neuen Gesellschaften und geänderten Erklärungen mit sich bringt, ist im Konzept bereits mitgedacht und wird auf Wunsch Ihres Steuerberaters von mir weiter begleitet.
Leistungsformen
Gestaltungskonzept
Analyse, Belastungsvergleich, Vorschlag, Umsetzungsplan.
Second Opinion
Schriftliche Stellungnahme zu einer vorliegenden Gestaltung: Trägt sie, wo liegen die Risiken, was wäre besser.
Gutachten
Steuerliche Würdigung eines einzelnen Sachverhalts, auch für Bank, Notar oder Betriebsprüfung.
Antrag auf verbindliche Auskunft
Absicherung offener Rechtsfragen beim Finanzamt vor der Umsetzung (§ 89 Abs. 2 AO).
Umsetzungsbegleitung
Koordination von Notar, Anwalt und Finanzamt bis zur Eintragung; danach Unterstützung Ihres Steuerberaters nach Bedarf.
Steuerliche Vertragsprüfung
Kauf-, Gesellschafts- und Umwandlungsverträge vor der Unterschrift auf ihre steuerlichen Folgen prüfen. Das Wort im Vertrag, das später Steuern kostet, wird vorher gefunden.
Tax Due Diligence
Steuerliche Risikoprüfung beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder einer Immobilie: Was schlummert in der Gesellschaft, was gehört in den Kaufvertrag, was in den Preis.
Honorar
Vor jedem Auftrag erhalten Sie eine Aufwandsschätzung. Es entsteht kein Honorar, das nicht vorher benannt und von Ihnen freigegeben wurde. Wenn der erwartbare Nutzen den Aufwand der Gestaltung nicht deutlich übersteigt, sage ich Ihnen das im Erstgespräch – und Sie sparen sich den Auftrag.
Begrenzte Zahl von Mandaten
Ich arbeite mit einer begrenzten Zahl von Mandanten. Nicht, weil ich wählerisch sein will, sondern weil jedes Mandat bei mir persönlich liegt – vom ersten Gespräch bis zur fertigen Struktur.
Das Erstgespräch ist kostenlos und hat einen klaren Zweck: herauszufinden, ob eine Gestaltung sich für Sie rechnet. Wenn es passt, fachlich und persönlich, beginnen wir. Wenn nicht, wissen Sie es nach dem ersten Gespräch.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Steuerberater wechseln?
Nein. Ihr Steuerberater bleibt Ihr Steuerberater. Ich übernehme die Gestaltung – Analyse, Konzept, Umsetzung – und übergebe die fertige Struktur an Ihre laufende Beratung. Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen mache ich nicht, auch nicht auf Wunsch.
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine Holding?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind die Gewinnhöhe, der Anteil, der im Unternehmen bleibt, Immobilien im Betriebsvermögen, Nachfolgepläne und eine mögliche Veräußerung. Der Belastungsvergleich über die geplante Laufzeit beantwortet die Frage – und die Antwort kann auch ein begründetes Nein sein.
Was kostet ein Gestaltungskonzept?
Vor jedem Auftrag erhalten Sie eine Aufwandsschätzung. Es entsteht kein Honorar, das nicht vorher benannt und von Ihnen freigegeben wurde. Das Erstgespräch ist kostenlos und dient genau dazu, Umfang und Nutzen einzuschätzen, bevor ein Auftrag entsteht.
Kann ich rückwirkend umwandeln?
Ja, steuerlich bis zu acht Monate. In den meisten Fällen heißt das: Bis zum 31. August eines Jahres muss die Umwandlung erfolgt sein – je nach Weg zählt die notarielle Beurkundung, oftmals aber erst die Anmeldung zum Handelsregister –, damit die GmbH-Besteuerung bereits ab Jahresbeginn gilt. Eine Umwandlung braucht jedoch Vorlauf: Analyse, Konzept, Abstimmung mit Notar und Steuerberater, gegebenenfalls ein Antrag auf verbindliche Auskunft. Bestenfalls wird das Umwandlungskonzept deshalb schon Ende des Vorjahres ausgearbeitet, spätestens im Frühjahr des Umwandlungsjahres.
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist eine Gesellschaft – meist eine GmbH –, die die Anteile an Ihrer operativen Gesellschaft hält. Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne kommen dort weitgehend steuerfrei an (§ 8b KStG) und stehen für Investitionen zur Verfügung, solange sie nicht privat entnommen werden. In der Regel fungiert die Holding damit als risikolose Spardose: Sie ist vom operativen Geschäft und dessen Haftung getrennt und sammelt, was das Unternehmen erwirtschaftet. Ob diese Struktur für Sie sinnvoll ist, hängt davon ab, was Sie mit Ihren Gewinnen vorhaben.
Was brauche ich für das Erstgespräch?
Die letzten Jahresabschlüsse, den Gesellschaftsvertrag, falls vorhanden, und eine Vorstellung davon, wohin es gehen soll: wachsen, entnehmen, übergeben, verkaufen. Mehr nicht. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Arbeiten Sie nur in der Oberpfalz?
Nein. Der Kanzleisitz ist Schwandorf, die Mandate liegen bundesweit. Gespräche führe ich per Video oder bei Ihnen vor Ort – und die Umsetzung koordiniere ich mit dem Notar und Ihrem Steuerberater unabhängig vom Standort.
Kostenloses Erstgespräch.
Per Video oder bei Ihnen vor Ort. Am Ende wissen Sie, ob sich eine Gestaltung für Sie rechnet – und ob wir zusammenarbeiten.
